Pflege-Ratgeber: Leistungen, Anträge & Alltagshilfe

Pflege organisieren heißt Paragrafen verstehen — muss es aber nicht. In unserem Ratgeber erklären wir alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung in klarer Sprache: vom Entlastungsbetrag über die Verhinderungspflege bis zum Pflegegrad-Antrag. Aktuell, geprüft und mit konkreten Schritt-für-Schritt-Anleitungen.

Die wichtigsten Beträge 2026 auf einen Blick

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat (Pflegegrad 1–5, seit 01.01.2025)
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: 3.539 € Gemeinsamer Jahresbetrag (seit 01.07.2025)
  • Pflegehilfsmittel (Pflegebox): 42 € pro Monat (seit 01.01.2025)
  • Pflegegeld: 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) pro Monat

Leistungen & Budgets verstehen

Die Pflegeversicherung stellt jeden Monat mehrere Budgets bereit — viele davon bleiben ungenutzt, weil Familien sie nicht kennen. Diese Guides zeigen, was Ihnen zusteht und wie Sie es abrufen.

Anträge & erste Schritte

Ohne Pflegegrad keine Leistungen. Hier lesen Sie, wie der Einstieg ins Pflegesystem gelingt — und wie Sie danach die passende Unterstützung finden.

Beruf & digitale Helfer

Pflege hat zwei Seiten: Menschen, die Unterstützung suchen — und Menschen, die sie geben. Dazu die digitalen Werkzeuge, die beide Seiten entlasten.

Pflege organisieren — mit einer App

efy care verbindet Familien mit geprüften Alltagsbegleitern, zeigt Ihre Pflegebudgets in Echtzeit und rechnet automatisch mit der Pflegekasse ab.

efy care kennenlernen

Alltagsbegleitung in Ihrer Stadt

efy care vermittelt geprüfte Alltagsbegleiter in vielen deutschen Städten — mit lokalen Informationen zu Anerkennung und Abrechnung: Frankfurt am Main, Berlin, München, Hamburg, Köln und Stuttgart. Alle Standorte finden Sie in der Übersicht Alltagsbegleitung.

Warum dieser Ratgeber?

Wer zum ersten Mal Pflege organisiert, trifft auf ein System aus Pflegegraden, Paragrafen und Formularen — und auf viele veraltete Informationen. Seit der Pflegereform 2025 gelten neue Beträge: Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 € statt 125 €, für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, und die Pflegehilfsmittel-Pauschale beträgt 42 €. Unser Redaktionsteam hält alle Artikel auf dem Stand der aktuellen Gesetzeslage und verlinkt die Themen untereinander, damit Sie von jedem Einstiegspunkt aus das ganze Bild bekommen.

Die Inhalte ersetzen keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall helfen Ihre Pflegekasse, die Pflegestützpunkte der Länder oder unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.