Leistungskatalog

Leistungen der ambulanten Pflege im Überblick

Ambulante Pflegedienste erbringen ein breites Spektrum an Leistungen — von der medizinischen Behandlungspflege bis zur Unterstützung im Alltag. efy care hilft Pflegediensten, all diese Leistungen digital zu dokumentieren, zu planen und abzurechnen.

Hinweis: efy care ist Software für ambulante Pflegedienste und erbringt selbst keine Pflege- oder Gesundheitsleistungen. Die beschriebenen Leistungen erbringen zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI bzw. Vertrag nach § 132a SGB V. Diese Seite ist eine allgemeine Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Pflegedienst.

Häusliche Krankenpflege (SGB V § 37)

Die häusliche Krankenpflege umfasst medizinisch-pflegerische Maßnahmen, die ein Arzt verordnet. Die Kosten trägt die Krankenversicherung — ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Pflegefachkräfte führen die Behandlungspflege im häuslichen Umfeld durch.

Behandlungspflege

Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Verbandswechsel, Blutdruck- und Blutzuckermessungen — ärztlich verordnet, von Pflegefachkräften durchgeführt.

Mehr zur Behandlungspflege →

Pflegesachleistungen (SGB XI § 36)

Pflegesachleistungen sind die Kernleistungen der ambulanten Pflege für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5. Sie werden von zugelassenen Pflegediensten erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Grundpflege

Körperpflege, Ernährung, Mobilität — die tägliche Unterstützung bei grundlegenden Verrichtungen des Alltags.

Mehr zur Grundpflege →

Ambulante Pflege

Gesamtüberblick über ambulante Pflegeleistungen nach SGB V und SGB XI — alle Leistungsbereiche im Zusammenhang.

Mehr zur ambulanten Pflege →

Verhinderungspflege (SGB XI § 39)

Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt — durch Urlaub, Krankheit oder sonstige Verhinderung — übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Verhinderungspflege

Vertretung der Hauptpflegeperson bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung. Gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI).

Mehr zur Verhinderungspflege →

Entlastungsleistungen (SGB XI § 45b)

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag — etwa hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuungsangebote oder Hilfe bei der Alltagsstrukturierung. Nicht verbrauchte Beträge können ins Folgequartal übertragen werden.

Beratungsbesuche (§ 37.3)

Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger: halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5. Der Beratungsbesuch sichert die Qualität der häuslichen Pflege.

Mehr zu Beratungsbesuchen →

Digitale Pflegedokumentation für Ihren Pflegedienst

efy care unterstützt ambulante Pflegedienste bei der Dokumentation, Tourenplanung und Abrechnung aller Leistungsbereiche — von der Grundpflege bis zur Behandlungspflege.

Kontakt aufnehmen Funktionen entdecken