Leistungen · § 39 SGB XI

Verhinderungspflege — Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson

Wenn die private Pflegeperson — in der Regel ein Angehöriger — wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Das ist die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.

Hinweis: efy care ist Software für ambulante Pflegedienste und erbringt selbst keine Pflege- oder Gesundheitsleistungen. Die beschriebenen Leistungen erbringen zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI bzw. Vertrag nach § 132a SGB V. Diese Seite ist eine allgemeine Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Pflegedienst.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Budget und Dauer

Die Pflegekasse übernimmt Kosten der Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Seit dem 1. Juli 2025 steht dafür ein Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, den sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen.

Die frühere Aufteilung in getrennte Budgets mit Umwidmung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es nicht mehr. Der Gemeinsame Jahresbetrag lässt sich frei auf beide Leistungen verteilen.

Stundenweise Verhinderungspflege

Verhinderungspflege muss nicht tageweise genommen werden. Auch stundenweise Inanspruchnahme ist möglich — zum Beispiel einige Stunden pro Woche, damit die Pflegeperson Termine wahrnehmen kann. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Wer kann Verhinderungspflege erbringen?

Antragstellung

Ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse genügt. Viele Kassen bieten auch eigene Formulare an. Der Antrag sollte vor Beginn der Verhinderungspflege gestellt werden, eine rückwirkende Beantragung ist aber in der Regel innerhalb von vier Jahren möglich.

Verhinderungspflege mit efy care dokumentieren

efy care hilft ambulanten Pflegediensten, Verhinderungspflegeeinsätze sauber zu dokumentieren und die Leistungsnachweise für die Pflegekasse vorzubereiten. Einsatzzeiten, erbrachte Leistungen und Unterschriften werden digital erfasst.

Weitere Leistungen: Ambulante Pflege, Grundpflege, Behandlungspflege, Beratungsbesuche § 37.3.