Ambulante Pflege — Leistungen nach SGB V und SGB XI
Ambulante Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Sie umfasst pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Leistungen, die von zugelassenen Pflegediensten erbracht und über die Pflege- oder Krankenversicherung finanziert werden.
Hinweis: efy care ist Software für ambulante Pflegedienste und erbringt selbst keine Pflege- oder Gesundheitsleistungen. Die beschriebenen Leistungen erbringen zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI bzw. Vertrag nach § 132a SGB V. Diese Seite ist eine allgemeine Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Pflegedienst.
Was ist ambulante Pflege?
Unter ambulanter Pflege versteht man die professionelle Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrem Zuhause. Im Unterschied zur stationären Pflege (Pflegeheim) kommen Pflegekräfte zu den Klient:innen nach Hause und erbringen dort die vereinbarten Leistungen. Die gesetzliche Grundlage bilden das Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) und das Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung).
Die ambulante Pflege gliedert sich in drei Kernbereiche: Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Pflegegrad und ärztlicher Verordnung stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu.
Leistungen nach SGB XI — Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Die wichtigsten Leistungsarten:
- Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) — Professionelle Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI) — Wird an Pflegebedürftige gezahlt, die von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden.
- Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) — Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld.
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) — Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson ausfällt.
- Beratungsbesuche (§ 37.3 SGB XI) — Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger.
Leistungen nach SGB V — Krankenversicherung
Die Behandlungspflege wird über die Krankenversicherung (SGB V) finanziert. Sie umfasst medizinische Maßnahmen, die ein Arzt verordnet — etwa Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Wundversorgung. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.
Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?
Grundsätzlich hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf ambulante Pflege:
- Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung — ab Pflegegrad 2 als Pflegesachleistung.
- Behandlungspflege — mit ärztlicher Verordnung, unabhängig vom Pflegegrad.
- Entlastungsbetrag — 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag (§ 45b SGB XI).
Ambulante Pflege mit efy care organisieren
efy care unterstützt ambulante Pflegedienste bei der digitalen Organisation der täglichen Arbeit: Pflegedokumentation, Medikamentenplan, Vitalwerte, Touren- und Dienstplanung sowie Leistungsnachweise — alles in einer App für Leitung, Büro und Pflegekräfte im Einsatz. So bleibt mehr Zeit für das, was zählt: die Pflege der Menschen.
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Leistungsbereiche:
- Grundpflege — Körperpflege, Ernährung, Mobilität
- Behandlungspflege — Medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung
- Verhinderungspflege — Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson
- Beratungsbesuche nach § 37.3 — Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger