Ratgeber

Pflegegrad beantragen 2026 — Schritt für Schritt

Vom Erstantrag über die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bis zum Bescheid der Pflegekasse: Diese Anleitung erklärt den Ablauf und gibt Tipps für die Vorbereitung.

Hinweis: efy care ist Software für ambulante Pflegedienste und erbringt selbst keine Pflege- oder Gesundheitsleistungen. Die beschriebenen Leistungen erbringen zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI bzw. Vertrag nach § 132a SGB V. Diese Seite ist eine allgemeine Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Pflegedienst.

Was ist ein Pflegegrad?

Seit 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die früheren drei Pflegestufen. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) ein pflegebedürftiger Mensch erhält — von Grundpflege über Verhinderungspflege bis zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung.

Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Es bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse des Versicherten angesiedelt. Der Antrag kann formlos erfolgen — ein Anruf oder Brief reicht aus. Viele Pflegekassen bieten auch Online-Formulare an.

Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person (z. B. Angehörige mit Vorsorgevollmacht).

Schritt 2: Begutachtung durch den MD

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung und bewertet die Selbstständigkeit anhand der sechs Module des NBA.

Tipps zur Vorbereitung:

  • Pflegetagebuch führen — alle Hilfestellungen im Alltag dokumentieren (mindestens 1–2 Wochen)
  • Arztberichte, Medikamentenplan und Krankenhausentlassungsbriefe bereitlegen
  • Vertrauensperson zum Termin einladen — Angehörige oder ambulanter Pflegedienst
  • Den typischen Alltag darstellen, nicht den besten Tag

Schritt 3: Bescheid und Widerspruch

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung einen Bescheid erteilen. Im Bescheid steht der zuerkannte Pflegegrad und die Punktzahl.

Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Bei Bedarf kann eine erneute Begutachtung beantragt werden.

Pflegegrad-Tabelle: Leistungen im Überblick

Die Pflegesachleistungen (für professionelle ambulante Pflege) und das Pflegegeld (für selbst organisierte Pflege) steigen mit dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1 — Entlastungsbetrag 131 €/Monat, kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 2 — Pflegegeld 347 €, Pflegesachleistung 796 €
  • Pflegegrad 3 — Pflegegeld 599 €, Pflegesachleistung 1.497 €
  • Pflegegrad 4 — Pflegegeld 800 €, Pflegesachleistung 1.859 €
  • Pflegegrad 5 — Pflegegeld 990 €, Pflegesachleistung 2.299 €
  • Monatliche Beträge, gültig seit 1. Januar 2025 (Stand: Oktober 2026)

Ab Pflegegrad 2 besteht zudem Anspruch auf Verhinderungspflege und Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI.

Höherstufung beantragen

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Der Ablauf ist identisch zum Erstantrag. Ein ärztliches Attest oder Bericht des Pflegedienstes kann die Begründung stützen.

Fazit

Einen Pflegegrad zu beantragen ist kein komplizierter Vorgang — aber eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung kann den Unterschied machen. Ambulante Pflegedienste unterstützen oft bei der Antragstellung und können beim MD-Termin anwesend sein.

Mehr zum Thema ambulante Pflege finden Sie auf unserer Leistungsübersicht und in der FAQ.