Fachwissen

Behandlungspflege verordnen lassen — Muster 12 erklärt

Die Verordnung häuslicher Krankenpflege ist die Grundlage für jede Behandlungspflege. Ohne sie darf ein ambulanter Pflegedienst keine medizinischen Leistungen nach § 37 SGB V erbringen. Dieses Formular — das Muster 12 — hat seine eigenen Regeln.

Hinweis: efy care ist Software für ambulante Pflegedienste und erbringt selbst keine Pflege- oder Gesundheitsleistungen. Die beschriebenen Leistungen erbringen zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI bzw. Vertrag nach § 132a SGB V. Diese Seite ist eine allgemeine Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Pflegedienst.

Was ist Muster 12?

Muster 12 ist das offizielle Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege. Vertragsärzte und Krankenhäuser nutzen es, um medizinische Pflegeleistungen wie Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder Kompressionstherapie zu verordnen.

Die Verordnung richtet sich an ambulante Pflegedienste, die diese Leistungen dann im häuslichen Umfeld durchführen.

Wer darf verordnen?

Verordnen dürfen niedergelassene Ärzte (Hausärzte und Fachärzte mit Kassenzulassung) sowie Krankenhäuser bei Entlassung. Die Erstverordnung gilt in der Regel für bis zu 14 Tage. Folgeverordnungen können je nach Diagnose längere Zeiträume abdecken.

Was muss auf der Verordnung stehen?

  • Diagnose (ICD-10-Code und Klartext)
  • Verordnete Maßnahmen (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung)
  • Häufigkeit und Dauer (z. B. 2× täglich für 14 Tage)
  • Begründung, warum häusliche Krankenpflege nötig ist
  • Angabe, ob der Patient im eigenen Haushalt lebt

Genehmigung durch die Krankenkasse

Der Pflegedienst reicht die Verordnung bei der Krankenkasse des Patienten ein. Liegt die Verordnung der Kasse spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung vor, übernimmt sie die Kosten der verordneten und erbrachten Leistungen bis zu ihrer Entscheidung — auch wenn sie danach ablehnt.

Was tun bei Ablehnung?

Bei Ablehnung kann der Patient Widerspruch einlegen. Der behandelnde Arzt sollte gegebenenfalls eine ergänzende Begründung liefern. Pflegedienste können den Patienten dabei unterstützen, indem sie ihre fachliche Einschätzung dokumentieren.

Unterschied zur Grundpflege

Behandlungspflege wird nach SGB V (Krankenversicherung) finanziert und erfordert eine ärztliche Verordnung. Grundpflege wird nach SGB XI (Pflegeversicherung) finanziert und setzt einen Pflegegrad voraus. Beide können parallel laufen — viele Klienten erhalten sowohl Grund- als auch Behandlungspflege.

Weitere Informationen zur ambulanten Pflege finden Sie auf unserer Leistungsübersicht.